Die nachfolgenden Dokumente mit Schlußfolgerungen aus den Fakten wurden gegenüber früher benutzten (z.B. an Politiker versendeten) Versionen wie folgt geändert: es wurden hier die ursprünglichen Referenzen des jeweiligen Autors durch die IG-weite Referenz-Nummer in den Reitern "Beweise (O)" oder "Beweise (K)" ersetzt. Dies ermöglicht es bei Bedarf jedem Leser hier das entsprechend referenzierte Dokument im Sinn eines Beweises der jeweiligen Aussage zu finden und selbst nachzulesen bzw. zu überprüfen.
update 30.09.2024
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[IG_S01] 20170821 Übersicht über den größten Skandal in Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
Das Dokument beschreibt die Entstehungsgeschichte und den Status des staatlich organisierten Betrugs (2. Detaillierungsstufe) und ist eine 20-seitige Zusammenfassung meiner zur Erstellung der Verfassungsbeschwerde ([IG_K-VG_2305] und [IG_K-VG_2302]) gewonnenen bzw. erarbeiteten Erkenntnisse und behandelt die Auslöser für das GMG, den Gesetzgebungsablauf, die dabei statt gefundene Missachtung des Grundgesetzes und von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes zu den Vorläufergesetzen ([IG_O-VG_0007]) im Gesundheitswesen, die Kriminalisierung der Sozialgerichtsbarkeit, das kriminelle Tagesgeschäft der für Beitragsrecht zuständigen Senate der Sozialgerichtsbarkeit, den verfassungswidrigen Beitrag des Ersten Senats des BVerfG unter Kirchhof, eine Abschätzung des bislang angerichteten Schadens, die weitergehende Pflege der Behauptung der Rechtmäßigkeit in der unbelehrbaren Parteipolitik (die auch die Exekutive und Legislative durchsetzt hat), die fortgeführte kriminelle Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht und endet mit der Feststellung, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik beseitigt sind.
Für das Versenden des Dokumentes an Politiker und Medien wurden beispielhaft 3 Stellen markiert und mit den beweisenden Dokumenten unterfüttert, um die Brisanz der hier gemachten Aussagen zu unterstreichen
Es ist Vorläufer für die auf Basis weiterer Erkenntnisse überarbeiteten und wesentlich erweiterten Dokumente
- Die GMG-Gesetzgebung eine Serie von Verfassungsbrüchen (s.u.)
- Die mit dem GMG einhergehende Kriminalisierung der Justiz- Teil I (s.u.)
- Die mit dem GMG einhergehende Kriminalität an den Sozialgerichten - Teil II (in Arbeit)
- Die mit dem GMG einhergehende Kriminalität im Bundesverfassungsgericht - Teil III (s.u.)
- Die mit dem GMG einhergehende Kriminalität in den politischen Parteien (in Plan)
. Es ist auch zu finden unter "Wie sich der Staat 21 Milliarden von RentnerInnen . verschaffte": . http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=8507
Dr. A. Rüter .
[IG_S02] 20180404 Wie das BSG die Presse gefügig halten will
Das Dokument analysiert die zwei Rechtszüge vor Sozialgerichten, die das Vorspiel zum Urteil B 12 KR 2/16 R des Bundessozialgerichts (das sog. Presseurteil) darstellen, und die Urteilsbegründung des BSG [IG_O-BG_0024]. Es kommt zu dem Ergebnis, dass es nur eine Erklärung für dieses Urteil gibt: das BSG versucht die Mitarbeiter der Presse, deren Kapitallebensversicherung über das Versorgungswerk der Presse abgeschlossen waren, aus der rechtsbeugenden und verfassungswidrigen Rechtsprechung "auszuklammern", in der Hoffnung die Pressemitarbeiter so "wohlgesonnen" zu stimmen, dass eine Negativberichterstattung über das 15 jährige kriminelle Treiben des BSG bzgl. des GMG auch weiterhin unterbleibt.
Als Krönung enthält die Urteilsbegründung des 12. Senats des BSG das schriftliche Geständnis beim GMG nicht nach Recht und Gesetz zu urteilen (also fortlaufend Rechtsbeugung zu betreiben).
Dr. A. Rüter
20180625 Der Traum der Juristen vom "American Way of Life"
12.12.2020: siehe Kap. I und II in:
20201212 Die staatlichen Juristen – ein Berufsstand zwischen Missbrauch und Größenwahn
[IG_S03] 20180629 Hofberichterstatter oder 4. Gewalt
-20180806 - Die Beseitigung der unabhängigen Presse
Das Dokument ist entstanden in unmittelbarer Reaktion auf die geist- und gewissenlose Nachplapperei der SPD-Kampagne zur Halbierung des Beitragssatzes in § 248 SGB V um die Betriebsrenten zu stärken und gleichzeitig die Rentner mit privater Kapitallebensversicherung weiterhin betrügen zu können. Das Dokument besteht aus den ursprünglichen 3 Teilen:
- 20180629 Geheimgespräch mit Journalisten
- 20180704 Schlechte Vorbilder für die Demokratie
- 20180806 Die Beseitigung der unabhängigen Presse
. Dr. A. Rüter
[IG_S04] 20180906 Das Zusammenspiel der Täter der GKVen, des BMGS und des BSG
. (staatlich organisierte Kriminalität)
Das Dokument entstand während der Untersuchung wie das GMG im Detail entstanden ist. Es zeigt die intensive Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) und dem Bundessozialgericht (BSG) bei der Etablierung des staalich organisierten Betrugs an den Rentnern mit privater Kapitallebensversicherung.
Die Änderungen in § 229 SGB V und die Vorgaben der rechtsbeugenden Argumente für die spätere rechtsbeugende und verfassungswidrige "Recht"sprechung des BSG sind in Abstimmung zwischen Gesetzliche Krankenkassen und dem BMGS in den Jahren 2002/2003 entstanden. Dies geschah noch bevor der sogenannte Gesetzgebungsprozess für das GMG durch Aushebelung der Parlamentarischen Demokratie überhaupt anlief.
Dr. A. Rüter
[IG_S05] 20181212 Die GMG-Gesetzgebung eine Serie von Verfassungsbrüchen
update 05.02.2019 (v1.2, Änderungsmarkierung)
Das Dokument beschreibt in für uns Geschädigte größtmöglicher Genauigkeit den Ablauf des sogenannten GMG-Gesetzgebungsprozesses. Dabei wird nachgewiesen, dass dieser in einer Serie von Verfassungsbrüchen bestand und alle Beteiligten mehr oder weniger tief darin verstrickt waren. Einzige Ausnahme sind 9 Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die sich dem Ansinnen ihrer Parteien nach Aushebelung der Parlamentarischen Demokratie widersetzten, die hier als Vorbilder für künftige Politiker aufgelistet sind: Klaus Barthel, Susanne Jaffke, Erwin Jüttner, Irmgard Karwatzki, Horst Schmidbauer, Fritz Schösser, Ottmar Schreiner, Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit und die beiden Abgeordneten der PDS Petra Pau, Gesine Lötzsch, denen verfassungswidrig das Stimmrecht verweigert wurde.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen aus dem Dokument ist auch auf der Startseite nachzulesen.
Das Dokument beweist in aller Deutlichkeit, dass das GMG keine demokratische, rechtsstaatliche Legitimation hat. Es beweist weiter, dass sich die politischen Parteien SPD und CDU/CSU in ihrem Demokratie vernichtenden Gehabe geradezu überboten (Bündnis 90/Die Grünen eher in der Rolle des begriffsstutzigen Politneulings und Mitläufers) und dass der SPD darin zweifellos die Siegerkrone gebührt. Die undemokratischen Einflüsse von Lobbyisten auf Politik und Gesetzgebung sind leider auch heute ein wesentliches Problem für unsere staatliche Wirklichkeit.
Dr. A. Rüter
[IG_S06] 20190116 Die mit dem GMG einhergehende Kriminalisierung der Justiz - Teil I
Mit dem GMG versuchten die Täter die Grenzen zwischen zu verbeitragender betrieblicher Altersversorgung und nicht zu verbeitragenden privaten Sparguthaben von Rentnern zu verwischen. Dazu wurden 2003 von der SPD heimlich vorbei am Parlament und auch am Konsensausschuss Änderungen in § 229 SGB V vorgenommen, die aber aufgrund von Dummheit der Gesetzes-Schreiber wirkungslos geblieben sind. Ungeachtet dessen haben die "der Obrigkeit treu ergebenenen" Richter des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) mit viel krimineller Energie ein Unrechtssystem auf Basis der 2002/2003 von der rot-grünen Regierung in Zusammenarbeit mit den GKVen entwickelten rechtsbeugenden Argumente etabliert, welches als "höchstricherliche Rechtsprechung" angeblich die Verbeitragung der Spargutgaben erlauben soll.
Eine Dreiergruppe von Bundesverfassungsrichtern unter Führung der SPD treuen Hohmann-Dennhardt ließ sich nicht lumpen und erteilte 2008 dem kriminellen Treiben des BSG den nun schon gottähnlichen "allerhöchsten" Segen. Die Staffel wurde dann an den in den Vizepräsidenten-Stand erhobenen Kirchhof vollends übergeben, der bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht Rechtsbeugung und Verfassungsbruch als legales Mittel seiner "Rechts"pflege betrachtete.
Das Dokument zeigt sehr detailliert und in allen Details mit den hier zur Verfügung gestellten Beweisen ( "Beweise(O)" ) nachgewiesen, dass die Verbeitragung von privaten Sparguthaben von Rentnern auf Basis von Rechtsbeugung und Verfassunsgbruch infolge des GMG und die dazu erforderliche Kriminalisierung der Justiz von Anfang an der Plan der rot-grünen Regierung unter Schröder war.
Dr. A. Rüter
[IG_S07] 20190909 Vorspiel zur Aushebelung der Parlamentarischen Demokratie ......................- Verstecken der BetrAVG Änderungen im HZvNG
Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)“ müsste uns nicht interessieren, wenn nicht die Gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialgerichte permanent versuchen würden uns dessen Gültigkeit für unsere Kapitallebensversicherungen unterzuschieben. Zwei Mal hat die rot-grüne Regierung unter Schröder massiv in die Regelungen des BetrAVG eingegriffen.
Die entscheidende erste Änderung erfolgte in 06/2001 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG). Sie hatte das Ziel die gesetzliche Rentenversicherung extrem zu schwächen und als Ersatz dafür die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung zu fördern. Dies löste einen noch heute anhaltenden Sturm der Entrüstung aus.
Da bei der ersten Änderung zunächst sogar der Bundesrat blockte, erfolgte die zweite Änderung in 06/2002 klammheimlich als verstecktes Anhängsel des „Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG)“. Diese Änderung hatte das Ziel die private Eigenvorsorge extrem zu schwächen und als Ersatz dafür die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung zu fördern. Man kann davon ausgehen, dass die damit stattgefundene Verwischung der Grenzen zwischen einerseits privater Eigenvorsorge mittels Kapitallebensversicherungen und andererseits betrieblicher Altersversorgung (z.B. durch Betriebsrenten) schon mit Blick auf den späteren Betrug durch die Gesetzlichen Krankenkassen und deren staatlich geförderte „Selbstbedienung“ an den privaten Sparerlösen aus Kapitallebensversicherungen erfolgte.
Das BetrAVG ist nicht nur zu einem handwerklich extrem mangelhaften Gesetz verkommen, es wurden mit ihm auch die übelsten und widerlichsten Methoden des Raubtierkapitalismus in das „soziale“ Altersvorsorgesystem eingeführt. Die Gesetzesänderung „im Schlepptau“ des HZvNG gelang, ohne dass die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat ihre „Kaltstellung“ bemerkten. Dies gab sicherlich der Regierung Schröder enormen Auftrieb bei der GMG-Gesetzgebung die Aushebelung der Parlamentarischen Demokratie als erfolgversprechenden Weg zu beschreiten.
Dr. A. Rüter, update 10.01.2021
[IG_S08] 20200110 Die Versicherer der Kapitallebensversicherungen stehen den gesetzlichen Krankenkassen in puncto Kriminalität in nichts nach
Die Analyse ist entstanden infolge des Bestrebens der Täter der Versicherer und der Täter der gesetzlichen Krankenkasse bei der Frage der Verantwortung für die Taten jeweils auf die andere Partei zu zeigen. Der Versuch, die verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Versicherer auf ihre Verantwortung für Betrug in besonders schwerem Fall (§ 263 StGB) und Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) festzulegen, offenbarte eine massive und extrem aggressiv vorgetragene Unwilligkeit auch nur ansatzweise die eigene Verstrickung in den staatlich organisierten Betrug zu reflektieren.
Die gewonnenen Erkenntnisse halfen dabei, beispielhaft für all jene, denen die Auszahlung der Erlöse aus der Kapitallebensversicherung noch bevorsteht, die Versuche des Versicherers auf einen (ebenfalls strafbaren) „versuchten Betrug“ zu reduzieren und einen Betrug durch die gesetzliche Krankenkasse gar nicht erst zu ermöglichen ( [IG_K-KV_9901] bis [IG_K-KV_9903] ).
Dr. A. Rüter, update 31.01.2020
[IG_S10] 20200301 Die mit dem GMG einhergehende Kriminalisierung der Justiz - Teil III Das Bundesverfassungsgericht
Wir haben lange genug und allzu oft hören oder lesen müssen, dass die verfassungsrechtlichen Fragen bei der Verbeitragung von unseren Sparerlösen aus unseren über den Arbeitgeber abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen längst geklärt seien.
Es gab eine Reihe uns bekannter Verfassungsbeschwerden, die teilweise unterschiedlich behandelt wurden. Ihnen gemeinsam ist aber, sie wurden allesamt abserviert als hätten die Beschwerdeführer in unverschämter Weise die Herrschaften beim Bundesverfassungsgericht belästigt und ihnen ihre kostbare Zeit gestohlen. Es bleibt in wirklich jedem Fall der Geschmack von Willkürjustiz zurück.
Wir haben genug Material und Beweise gesammelt um aufzuräumen mit dem Irrglauben, die Bundesverfassungsrichter sähen ihre Aufgabe darin die Beachtung des Grundgesetzes durch alle sicherzustellen und Rechtssicherheit herzustellen bzw. zu garantieren.
Dr. A. Rüter, 01.03.2020, update 28.08.2020
[IG_S11] 20200906 Das Treiben der Parteienoligarchie: - Kriminalität der gesetzlichen Krankenkassen und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen - wirkungsloses und ungesetzliches Basteln an der Legaldefinition „Versorgungsbezug“
Das GKV-Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2019 mit dem "Trösterchen" Freibetrag für die 6,3 Mio Betrogenen war für den 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geschaffenen GKV-Spitzenverband Bund Anstoß das "Zahlstellen-Meldeverfahren" zur Einbeziehung der Lebensversicherer zu überarbeiten. Wir haben es uns angesehen; das Ergebnis übertrifft die schlimmsten Erwartungen. Allerdings liefert die Aktion einen sicheren Beweis, wer die obersten Gesetzesbrecher im staatlich organisierten Betrug sind.
Heimlich haben die Parteienvertreter versucht durch Basteln an der Legaldefinition "Versorgungs- bezüge" in § 229 SGB V ihren staatlich organisierten Betrug zu legalisieren; es ist misslungen.
Dr. A. Rüter, 11.08.2020, update 06.09.2020 zusätzlicher Kapitel V und neuer Titel update 22.09.2020 neues Unterkap. 7 unter Kap. III
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[IG_S12] 20201212 Die staatlichen Juristen – ein Berufsstand zwischen Missbrauch und Größenwahn
Im Juni 2018 hat sich der Autor gefragt, wo dieses ungebremste Streben der Richter herkommt die Vorgabe zu einer „Rechtsprechung nach Gesetz und Recht“ (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG) auszuhebeln und rechtsbeugend Richterrecht zu etablieren. Der Auslöser war die unmittelbare Reaktion auf das Lesen des Artikels in der FAZ "Rechtsstaat - Richterstaat" des ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs (BGH) Günter Hirsch [IG_O-JU_002] und dessen Kommentierung durch mich [IG_K-JU_001].
Veröffentlicht in der Homepage war dies bisher unter
20180625 Der Traum der Juristen vom "American Way of Life"
in der Annahme, es dränge die Richter zu einer Nachäffung des amerikanischen Fallrecht-Systems. Dies ist jetzt in die Kap I und II des vorliegenden Dokuments übernommen, wurde dort ergänzt und die gesamte Betrachtung wurde entschieden erweitert um die Kap.III bis VIII.
Dieser Richter Hirsch hatte nämlich die Fährte gelegt zur „Methodik der Auslegung der Gesetze“ und der Autor begann ab April 2020 dieser Fährte zu folgen und musste immer stärker feststellen, es geht nicht um die Nachahmung der Rechtsprechung der Amerikaner, sondern um die Übernahme der Methoden zur „Rechtsprechung“ und zu Willkürjustiz von den Nazis.
Die gängigen Methoden zur Gesetzes-Auslegung wurden zunächst ohne Indoktrination auf das Thema „Verbeitragung von Privateigentum infolge GMG“ angewandt mit dem Ergebnis, die Methode allein ist es nicht; es gehört auch der Vorsatz des Richters zur Rechtsbeugung dazu.
Die Beschreibung der Methoden wurde ausgiebig analysiert und festgestellt, das Niveau lässt drastisch zu wünschen übrig. Die Auslegungsmethodik der Juristen war historisch ein Mittel um die Macht von Diktaturen mit Hilfe der Justiz zu stützen und auszubauen; heute ist sie eine verfassungswidrige Pseudo-Theorie zur fadenscheinigen Rechtfertigung von Rechtsbeugung.
Ende 2019 hat der Autor bei einer Vielzahl von Rechtsanwälten und Juristen aus der Jurisprudenz Unterstützung beim Einlegen einer Revision beim Bundessozialgericht angefragt. Es hat sich bei der flächendeckenden Suche in der Bundesrepublik niemand mit Rückgrat gefunden. Es war zu hinterfragen, warum auch ansonsten sich vollmundig äußernde Juristen nicht willens waren. Auf diesem Weg wurde Rüthers Essay „Die heimliche Revolution der Juristen – Vom Rechtsstaat zum Richterstaat“ eingehend analysiert und als übles Machwerk eines „Rechtswissenschaftlers“ identifiziert.
Da in allen juristischen Texten Nazis zu Hauf zitiert werden, wurde untersucht, warum noch heute Politiker, Juristen und viele weitere sog. Intellektuelle von den Theorien des Carl Schmitt schwärmen, der als „Rechtsphilosoph und Rechtswissenschaftler“ den Nazis das theoretische Rüstzeug für ihr menschenverachtendes Treiben lieferte.
Es wird der katastrophale Zustand der bundesrepublikanischen Judikative und Jurisprudenz aufgezeigt. Und es wird gezeigt, dass das nicht nur Resultat der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Juristen ist. Vielmehr ist die grassierende Seuche des Richterrechts mit Rechtsbeugung (ein Verbrechen) und Verfassungsbruch genau das, was sich die Politiker der Parteienoligarchien von diesen Juristen erwarten. Die Beseitigung der Demokratie und des Rechtsstaats ist ein Auftragswerk der deutschen Richter und Staatsanwälte im Auftrag der Parteienoligarchie.
Dr. A. Rüter, 12.12.2020, update 17.02.2022
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[IG_S13] 20210926 Die kriminellen Politiker und ihre "von der Leine gelassenen" Staatsanwälte
Bis 2021 hatten wir gezögert mit den längst fälligen Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der involvierten staatlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen. Wir wussten, dass die Politiker nicht nur das Richterwahlgesetz nutzen, um ihnen hörige Kandidaten auf die Posten zu schieben, sondern auch, dass die Politiker gegenüber den Staatsanwälten/ Generalstaatsanwälten weisungsbefugt sind. Wir sehen, wie (auffallend immer die gleichen) Politiker verbissen ihre Beute verteidigen, keine Lüge ist ihnen zu platt, kein Nachweis ihrer kriminellen Handlungen beeindruckt sie.
Infolge der Weigerung der Krankenkassen sich einer gesetzeskonformen rechtlichen Auseinandersetzung zu stellen und stattdessen auf die unbeeindruckte Ignoranz aller relevanten Gesetze durch die Sozialgerichtsbarkeit zu setzen haben wir die Reaktion der Krankenkassen auf die Beendigung von "Beitragszahlungen" ohne gesetzliche Grundlage überprüft. Die Krankenkassen reagieren wahlweise mit zwei Formen der Gewalt: a) Nötigung und Erpressung durch Sperrung des Versicherungsschutzes ohne Berücksichtigung der gezahlten Beiträge aus der gesetzlichen Rente b) Beauftragung des landesspezifischen Hauptzollamtes mit Diebstahl der "Beiträge" vom Privatkonto unter Ausnutzung des Untertanengeistes deutscher Bankvorstände.
Aus diesen aufbereiteten Straftaten haben wir Strafanträge gegen 5 Gruppen von Straftätern gestellt. ...... Die Ergebnisse sprengen wieder einmal den Rahmen des Vorstellbaren.
Dr. A. Rüter, 26.09.2021 (update 24.06.2022), Nachträge Kap. IV 10.03.2023 u 19.05.2023
[IG_S14] 20220411 Europa und seine undemokratischen Institutionen – EU Kommission und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Nachdem wir festgestellt haben, dass die von den Politikern über die Justizminister direkt gesteuerten Staatsanwälte auch die Aufgabe haben jegliche Strafverfolgung von Straftaten der staatlich und öffentlich-rechtlich angestellten Täter zu verhindern, haben wir Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Verletzungen des „Schutzes des Eigentums“, des „Rechts auf faires Verfahren“ und des „Rechts auf wirksame Beschwerde“ erhoben. Dies ist zunächst sehr praktikabel, weil damit keine Kosten verbunden sind, man die Beschwerde in Muttersprache erheben darf und weil in der ersten Phase keine Einbindung von blockierenden, rechtlich ahnungslosen Rechtsanwälten gefordert ist.
Wir haben allerdings irrtümlich darauf gehofft, dass die deutschen Politiker mit ihrer Beseitigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit an den nationalen Grenzen haltmachen würden. Sie haben jedoch ihre zersetzenden Methoden längst auch auf die europäischen Institutionen ausgedehnt. Ihre Bemühungen die Möglichkeit der Bundesbürger zu untergraben, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sich für ihre vom Staat verletzten aber international garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten einzusetzen, begannen schon vor 2004. Sie brauchten allerdings bis 2010 um mit Einführung der sogenannten Einzelrichterentscheidung ausreichend Manipulationsmöglichkeit etabliert zu haben, um jede unerwünschte Beschwerde vor dem Gerichtshof mit den üblichen juristischen Lügereien abzuwimmeln. Es dauerte einfach länger die übrigen 45 europäischen Staaten über den Tisch zu ziehen; nur die Schweiz war aus anderer Motivation heraus williger Mitkämpfer gegen die Europäische Konvention.
Dr. A. Rüter, 26.04.2022
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[IG_S15] Die DeEhGe
„Wir setzen gegen das Unrecht die Aufklärung nach Recht und Gesetz. Wann immer möglich, nennen
wir nicht nur die Tat, sondern auch die Namen der Täter“ (siehe „Startseite“).
Die rechtsstaatliche Verfolgbarkeit von Straftaten setzt voraus, dass die Parameter: Tat, Tatbestand (gebrochene Gesetze), Täter, Geschädigte(r), Tatzeit und Tatort bekannt sind und, wenn möglich, mit Beweisen nachgewiesen werden. Bei der Unmenge an Beweisdokumenten (siehe "Doku Struktur") kann man schon mal den Überblick verlieren, weshalb wir diese im Internet-Auftritt verstreut zu findenden Informationen zusammenführen. Wenn die Täter hier nicht in jedem Fall benannt werden können (N.N.), dann liegt das schlicht an ihrer schieren Menge; es handelt sich schließlich um den - gemessen an der Anzahl der involvierten staatlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen - größten Skandal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und die Anzahl der Täter geht in die Tausende. Bei Gruppen von nicht namentlich benannten Tätern müssen zumindest die anderen Parameter über diese Gruppen ausreichenden Informationsgehalt aufweisen, um die einzelnen Personen bei Bedarf mit vertretbarem Aufwand identifizieren zu können (nmtl.).
Dr. A. Rüter, 30.09.2024
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[IG_S16] Willkürjustiz und Staatsterrorismus durch die bayerische Legislative Exekutive und Judikative gegen Rüter
Die Täter im staatlich organisierten Betrug sind bei strenger Bezugnahme der Nachweise auf die jeweils geltenden Gesetze nicht in der Lage gegen die Nachweise ihrer Straftaten mit Gegenargumenten/ -beweisen vorzugehen. Dies gilt insbesondere auch für Richter, die ihre Entscheidungen nur noch rechtsbeugend an der juristischen Sekundärliteratur festmachen oder Politikerwünsche umsetzen, und die in der übergroßen Mehrzahl gar nicht (mehr) in der Lage sind Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen.
Das Dokument gibt eine Übersicht über die wesentlichen Aktivitäten der namentlich benannten Straftäter, welche entweder Willkürjustiz und staatlichen Terror als Rache verstehen für all das, was hier in dieser Webseite speziell über sie veröffentlicht ist oder welche solche Maßnahmen gedankenlos und mit dem nötigen Untertanengeist noch in jedem Regime gegen einzelne "Nestbeschmutzer" blind unterstützen würden. Bzgl. aller konkret nachgewiesenen Straftaten wird verwiesen auf die DeEhGe [IG_S15]. Diese Übersicht zeigt unübersehbar _ das Beseitigen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Freistaat Bayern, _ das mafiöse Zusammenwirken der Täter aus der bayerischen Legislative, Exekutive und Judikative, _ das völlige Fehlen einer Unabhängigkeit der Judikative, _ die Mitwirkung der Beamten der nachgelagerten Behörden der Exekutive als staatstragende willige Masse, _ dass auf der "Arbeitsebene" die Haupttreibenden der staatlichen Repression die "von der Leine gelassenen" Staatsanwälte, also die weisungsgebundenen politischen Beamten der Exekutive sind, _ dass sich das Staatsgebilde offensichtlich an einem Übergang von der Parteienoligarchie in die offene Diktatur befindet. Die Übersicht lässt keinen Zweifel daran, dass die Hauptverantwortlichen in Bayern die Parteienoligarchen der CSU sind, dass diese die Willkürjustiz und den Staatsterrorismus planmäßig steuern und das staatliche Gewaltmonopol der Strafjustiz missbrauchen, um ihre Macht zu sichern und auszubauen. Sie versuchen unliebsame Bürger mit massiven Straftaten inkl. Drohungen mit Vermögensverlusten und Freiheitsentzug mundtot machen zu lassen, wobei sie keinerlei Hemmungen haben auch Staatsschutzvergehen zu begehen und begehen zu lassen.
Dr. A. Rüter, 14.05.2024
Dr. A. Rüter, 20.07.2024
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